Auftragnehmer, der alle Architektur-, Ingenieur-und Fachplanungen erbringt, die zur Erstellung eines Bauwerkes notwendig sind. Der Generalplaner tritt dem Bauherrn als einziger Vertragspartner auf Planerseite gegenüber. Er trägt die volle rechtliche Verantwortung für die Planungsleistungen dem Bauherrn gegenüber.
Quelle: Leitfaden D
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