Das Beschaffungsmodell legt fest, welche Leistungen von öffentlicher und welche von privater Seite erbracht werden. In Betracht kommen insbesondere eine Realisierung durch die öffentliche Hand, eine Realisierung als öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP) sowie Miet-oder Kaufmodelle.
Quelle: Leitfaden D
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