Ein Totalunternehmer ist ein planender Generalunternehmer. Er bietet die gesamte Leistung von der Bauplanung bis zur Baurealisierung (sogenannte «bauliche Gesamtleistungen») in einem einzigen umfassenden Vertrag an: dem Totalunternehmer-Vertrag.
Der Totalunternehmer führt in der Bauwirtschaft ein neues Prinzip ein: Nur wer selber ausführt, ist in der Lage, vorgängig richtig zu planen und somit im Sinne der Bauherrschaft das Gesamtoptimum zu erreichen. Damit wird das alte Prinzip der Trennung von Planung und Ausführung, welches charakteristisch ist für das Architektenverfahren, auf den Kopf gestellt.
Wie beim Generalunternehmer ist es zweitrangig, ob der Totalunternehmer selber physisch Bauarbeiten ausführt. Auch er muss nicht zwangsläufig im Bauhauptgewerbe tätig sein.
Quelle: http://www.roeplaner.ch/buch_gb/text/begriffe.htm